Umrüstung auf LED Technik - viele Vorteile für Ihr Unternehmen:
- LED´s haben eine enorm lange Lebensdauer. Sie leuchten bis zu 50.000 Stunden. Im Vergleich: eine herkömmliche Leuchtstoffröhre schafft etwa 18.000 Stunden und eine Halogenlampe gerade einmal circa 2.000.
- LED´s sind nahezu wartungsfrei und sparen ihrem Unternehmen somit langfristig Arbeit und Kosten.
- LED´s sind stromsparend, da sie effizient Energie in Licht umwandeln. Dieser Wert liegt heute schon bei rund 35%, eine weiße Glühlampe hingegen schafft gerade einmal 5% der benötigten Energie in Licht umzuwandeln.
Wer fördert die Umrüstung auf LED Beleuchtung?
Seit dem 1. Januar 2019 gelten neue Bedingungen zur Förderung bei der Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen. Zu den investiven Förderschwerpunkten im Bereich Beleuchtung gehören die Punkte Innen- und Hallenbeleuchtung, sowie Außen- und Straßenbeleuchtung. Das Klimaschutzprojekt ist eine Initiative des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, Projektträger ist der Projektträger Jülich | Forschungszentrum Jülich GmbH.
Das Wichtigste auf einen Blick: |
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Die Förderung für moderne und nachhaltige LED Lichtlösungen unterteilt sich in zwei Bereiche: Innen- und Hallenbeleuchtung, sowie Außen- und Straßenbeleuchtung als auch Lichtanlagen.
Die Modernisierungsmaßnahmen Ihrer Innen- und Hallenbeleuchtung mit hocheffizienter Beleuchtung wird mit bis zu 25 % (30 % bei finanzschwachen Kommunen) gefördert. Zusätzliche 5% Förderung können Sie beantragen, wenn es sich um Einrichtungen wie etwa Schulen, Kindertagesstätten oder Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe handelt. Der Bewilligungszeitraum beträgt 12 Monate.
Linktipp |
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Ausführliche Informationen zum Thema Innen- und Hallenbeleuchtung und den Link zum Einreichen des Antrags finden Sie auf der Seite des Projektträgers Jülich.
Detaillierte Angaben zur Finanzierungsförderung der Außen- und Straßenbeleuchtung erhalten Sie auf den relevanten Seiten des Projektträgers Jülich. |
Gefördert wird die Installation von Leuchte, Leuchtmittel, Reflektor und Abdeckung in Kombination mit Steuer- und Regelungssystem, die dem vorgesehenen Nutzen entspricht.
Folgende Rahmenbedingungen müssen eingehalten werden um die Förderung zu erhalten:
- Lichtausbeute von mindestens 100 lm/W
- Lichtstromerhalt von 80 %, bei einer Lebensdauer von 50.000 Stunden
- Farbwiedergabe: der CRI-Wert muss mindestens 80 RA betragen
- die Steuerung der Lichtanlage muss der Referenzausführung nach ENEV (Energieeinsparverordnung) Anlage 2, Tabelle 1 entsprechen
- angemessene Amortisationszeit zum Zwecke der Wirtschaftlichkeit
- Nachweis über mindestens 50 % Treibhausgaseinsparungen
- Lichtplanung gemäß DIN EN 12464-1:2011-08
Auch Außen- und Straßenbeleuchtung sowie Lichtanlagen werden gefördert, sobald die Beleuchtungstechnik eine Hohe Effizienz aufweist und sich die Treibhausgaseinsparungen auf mindestens 50 % beläuft.
Zu allen Fragen bei einer Umrüstung auf innovative LED Technik berät sie unser Team selbstverständlich gerne persönlich, um so die für Sie individuell perfekte Lichtplanung für Ihr Projekt mit den passenden PUR-LED Produkten zusammenzustellen.
KfW Förderung: Energieeffizienzprogramme für Gewerbegebäude |
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Weitere Informationen und über die Fördermöglichkeiten der KfW für energiesparende Maßnahme, können Sie im Merkblatt nachlesen. Auf der KfW-Homepage erhalten Sie alle weiteren wichtigen Details und Dokumente zu den technischen Mindestanforderungen. |